Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, unternehmerischer Geschäftsverkehr und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen 7Atoms und ihren Auftraggeber*innen im Zusammenhang mit Foto und Videoproduktionen, Social Content, Content Postproduktion, Social Media Betreuung, Social Media Verwaltung, Redaktions und Contentplanung, strategischer Beratung, kreativer Konzeption sowie sonstigen Agentur und Produktionsleistungen, unabhängig davon, ob 7Atoms die Leistungen selbst erbringt oder ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lässt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbraucher*innen gelten sie nur insoweit, wie dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, jede Beauftragung, jede Angebotsannahme und jede sonstige Zusammenarbeit mit 7Atoms, sobald auf ihre Geltung bei Vertragsschluss hingewiesen wurde, den Auftraggeber*innen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und diese mit ihrer Geltung einverstanden sind. Sie gelten im Zweifel auch dann, wenn 7Atoms in Kenntnis abweichender Bedingungen der Auftraggeber*innen Leistungen vorbehaltlos erbringt, ohne deren Geltung ausdrücklich anzuerkennen.
Für zukünftige Aufträge zwischen denselben Vertragsparteien gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls, sofern ihre Geltung zuvor wirksam vereinbart worden ist.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber*innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, 7Atoms hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift oder Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag, im Angebot oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Kollisionsfall vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot, Vertrag, Konzept, Briefing, Produktionsplan oder in der letzten vor Leistungsbeginn freigegebenen Besprechungsgrundlage beschriebenen Leistungen. Maßgeblich für Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung sind ausschließlich diese Unterlagen sowie ausdrücklich bestätigte Weisungen der Auftraggeber*innen.
7Atoms erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Entwicklung kreativer Konzepte, Social Media Strategien, Kampagnen und Redaktionsplanung, Beratung, Contentproduktion, Film und Fotoproduktion, Postproduktion, Schnitt, Color Grading, Motion Design, Adaptionen, Social Asset Entwicklung, Veröffentlichungsplanung sowie operative Betreuung von Social Media Kanälen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Leistungsbestandteile durch externe Dienstleister*innen, freie Mitarbeiter*innen, Produktionspartner*innen, Creator*innen, Editor*innen, Fotograf*innen, Kameraleute, Stylist*innen, Sprecher*innen, Models oder sonstige Dritte umgesetzt werden.
Soweit 7Atoms Beratungs, Strategie oder Betreuungsleistungen schuldet, ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein bestimmtes Reichweiten, Umsatz, Absatz, Lead oder Conversion Ergebnis, nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.
Vertragliche Beschaffenheiten, Lieferinhalte, Fristen, Formate, Plattformadaptionen, Korrekturschleifen, Nutzungsrechte und sonstige Leistungsbestandteile gelten nur insoweit als vereinbart, wie sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer ausdrücklich freigegebenen Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Öffentliche Aussagen, Referenzen, frühere Produktionen, Moodboards, Muster oder unverbindliche Vorgespräche begründen keine weitergehenden Leistungspflichten.
3. Leistungsgrundlage, Briefing und Verantwortlichkeit für Inhalte
Die Erbringung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der von den Auftraggeber*innen bereitgestellten oder von ihnen genehmigten Informationen, Unterlagen, Briefings, Markenrichtlinien, Produktinformationen, Claims, Werbeaussagen, Timings, Zielgruppenannahmen und Freigaben.
Für die sachliche, tatsächliche und rechtliche Richtigkeit der von den Auftraggeber*innen gelieferten oder freigegebenen Inhalte, insbesondere Produktangaben, Leistungsversprechen, Wirkungsbehauptungen, Kennzeichnungspflichten, Pflichtinformationen, gesundheitsbezogene Aussagen, Preisangaben, Gewinnspielmechaniken, Claims, Testimonials, Vorher Nachher Aussagen oder sonstige werbliche Aussagen, sind ausschließlich die Auftraggeber*innen verantwortlich.
7Atoms schuldet keine eigenständige rechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche oder regulatorische Prüfung der von den Auftraggeber*innen vorgegebenen Inhalte. Erkennt 7Atoms im Rahmen der Bearbeitung offensichtliche rechtliche Risiken, kann hierauf hingewiesen werden, ohne dass hierdurch eine Rechtsberatungs oder Prüfpflicht übernommen wird. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung und Kommunikation tragen die Auftraggeber*innen.
Machen Dritte wegen von den Auftraggeber*innen veranlasster, bereitgestellter oder freigegebener Inhalte Ansprüche geltend, stellen die Auftraggeber*innen 7Atoms auf erstes Anfordern von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Schäden, Kosten und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei.
4. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber*innen
Die Auftraggeber*innen sind verpflichtet, 7Atoms sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner*innen, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Briefings, Produktinformationen, Corporate Design Vorgaben, Plattformzugänge, Uploadrechte, Freigabestände, Ansprechpartner*innen mit Entscheidungsbefugnis sowie Termin, Orts und Ablaufinformationen.
Die Auftraggeber*innen benennen auf Verlangen vor Leistungsbeginn mindestens eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die berechtigt ist, verbindliche Weisungen zu erteilen, Freigaben zu erteilen und kostenrelevante Änderungsentscheidungen zu treffen. Erklärungen dieser Person gelten den Auftraggeber*innen gegenüber als verbindlich.
Kommt eine Auftraggeber*in ihren Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs und Lieferfristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände, Leerzeiten, Umplanungen, Zusatztermine, Standzeiten, Reiseverschiebungen oder sonstige Mehrkosten sind gesondert zu vergüten.
7Atoms ist in Fällen verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung berechtigt, Leistungsabläufe neu zu priorisieren, Termine umzuplanen, Auslieferungen zurückzustellen und betroffene Teilleistungen bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen, ohne hierdurch in Verzug zu geraten.
5. Künstlerische, redaktionelle und technische Gestaltungsfreiheit
7Atoms erbringt kreative Leistungen mit eigener künstlerischer, redaktioneller, strategischer und technischer Gestaltungsfreiheit. Dies umfasst insbesondere Konzeption, Dramaturgie, Storytelling, Bildsprache, Castingvorschläge, Auswahl von Motiven, Perspektiven, Lichtsetzung, Schnitt, Musikvorschläge, Animation, Typografie, Timing, Plattformadaptionen, Thumbnail Logik und redaktionelle Gewichtung.
Wünsche, Referenzen, Moodboards, Stilbeispiele oder kommunikative Leitlinien der Auftraggeber*innen werden berücksichtigt, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder freigegeben wurden. Soweit die Leistung nach dem genehmigten Konzept, dem Angebot und den verbindlichen Weisungen der Auftraggeber*innen erstellt wurde, stellen bloße Geschmacksabweichungen, subjektive Stilbewertungen oder nachträgliche Meinungsänderungen keinen Mangel dar.
6. Änderungswünsche, Weisungen und Leistungsänderungen
Änderungswünsche oder zusätzliche Weisungen der Auftraggeber*innen vor oder während der Leistungserbringung werden von 7Atoms berücksichtigt, soweit sie technisch, organisatorisch und wirtschaftlich zumutbar sind und keine unzumutbaren Eingriffe in die kreative, technische oder zeitliche Planung verursachen.
Führen Änderungswünsche, zusätzliche Weisungen, neue Freigabestände, verspätete Rückmeldungen, Plattformwechsel, neue Formatwünsche, zusätzliche Assets, zusätzliche Sprachversionen, UGC Adaptionen, Re Edits, neue Hook Varianten, neue Untertitelsprachen, neue Exportformate oder sonstige nachträgliche Änderungen zu Mehrkosten, Verzögerungen oder einer Erweiterung des geschuldeten Leistungsumfangs, ist 7Atoms berechtigt, eine entsprechende Anpassung von Vergütung, Zeitplan, Ressourceneinsatz und Deliverables zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zur Bestätigung der Anpassung auszusetzen.
Lehnt 7Atoms einen Änderungswunsch aus berechtigten Gründen ab oder kommt über die dadurch bedingte Mehrvergütung keine Einigung zustande, bleibt die ursprüngliche vertragliche Leistung maßgeblich.
7. Abnahme, Prüfungsfrist und Freigabefiktion
Sobald eine Rohfassung, Zwischenfassung, Schlussfassung, ein Konzept, eine Strategie, ein Planungsdokument, ein Contentkalender oder ein sonstiges Arbeitsergebnis zur Abnahme oder Freigabe übermittelt wurde, sind die Auftraggeber*innen verpflichtet, dieses unverzüglich zu prüfen und innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang schriftlich oder in Textform mitzuteilen, ob und aus welchen konkreten Gründen die Abnahme oder Freigabe verweigert wird.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Erklärung, gilt das jeweilige Arbeitsergebnis als abgenommen beziehungsweise freigegeben. Gleiches gilt, wenn die Auftraggeber*innen das Arbeitsergebnis produktiv nutzen, veröffentlichen, ausspielen, an Dritte weitergeben, intern freigeben, in Kampagnen einbinden oder auf sonstige Weise verwerten.
Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden. Einwendungen, die allein auf subjektiven geschmacklichen Vorstellungen beruhen, begründen keine Mängelrechte, wenn das Arbeitsergebnis dem genehmigten Konzept, dem Angebot und den verbindlichen Weisungen entspricht.
Erkennbare Mängel oder Abweichungen sind innerhalb der vorgenannten Frist konkret zu bezeichnen. Unterbleibt dies im kaufmännischen Verkehr, gelten ergänzend die handelsrechtlichen Untersuchungs und Rügeobliegenheiten, soweit sie auf den jeweiligen Vertragstyp anwendbar sind.
8. Korrekturen und Nachbesserung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst die vereinbarte Vergütung ausschließlich die im Angebot bezeichnete Anzahl an Korrektur oder Feedbackschleifen. Korrekturen innerhalb einer Schleife beschränken sich auf Änderungen, die sich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Konzepts halten.
Inhaltliche Neuorientierungen, neue Versionen, neue Dramaturgien, neue Designs, neue Schnittlogiken, neue Kampagnenansätze, neue Formathierarchien, zusätzliche Hook Varianten, zusätzliche Plattformversionen oder zusätzliche Assets gelten nicht als Korrektur, sondern als gesondert zu vergütende Zusatzleistung.
Liegt tatsächlich ein Mangel vor, ist 7Atoms zunächst zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder gesetzlich entbehrlich ist, können Auftraggeber*innen die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.
9. Liefertermine, Fristen und Leistungshindernisse
Leistungs und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich oder als Fixtermin bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Plantermine.
Verzögerungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung der Auftraggeber*innen, nachträglicher Änderungswünsche, ausbleibender Freigaben, verspäteter Materiallieferung, nicht rechtzeitig benannter Ansprechpartner*innen, höherer Gewalt, Krankheit, technischer Ausfälle, Streiks, behördlicher Maßnahmen, Reisebeschränkungen, Plattformstörungen, Ausfall von Drittanbieter*innen oder sonstiger von 7Atoms nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
7Atoms gerät nur dann in Verzug, wenn eine verbindliche Frist schuldhaft überschritten wurde und die Auftraggeber*innen 7Atoms nach Fälligkeit in Textform eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, soweit eine Nachfristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.
10. Vergütung, Zusatzkosten und Auslandskosten
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich ist die Gesamtheit der im Angebot aufgeführten Positionen einschließlich Vorproduktion, Konzeption, Produktionssteuerung, Shooting oder Drehtagen, Postproduktion, Beratung, Social Media Leistungen, Fremdkosten, Nutzungsrechten und sonstigen ausdrücklich ausgewiesenen Leistungen.
Soweit Vorkosten, Reisekosten, Scouts, Casting, Locationrecherche, Pre Production, Genehmigungen, Transporte, Spesen, Visa, Carnets, Zoll, Versicherungen, Fremdtechnik, Talents, Creator*innen, Models, Sprecher*innen, Musiklizenzen, Plattformtools, Paid Media Setups oder sonstige Drittleistungen anfallen, sind diese von den Auftraggeber*innen zusätzlich zu tragen, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Erhöhen sich bei Produktionen außerhalb der Europäischen Union die in fremder Währung anfallenden Kosten nach Vertragsschluss aufgrund von Wechselkursschwankungen, behördlichen Anforderungen, Einfuhr oder Ausfuhrvorgaben, Einreisebestimmungen oder lokal zwingenden Produktionskosten erheblich gegenüber der Kalkulationsgrundlage, ist 7Atoms berechtigt, die Vergütung insoweit angemessen anzupassen, sofern die betreffenden Kosten im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen oder erkennbar kalkulationsrelevant waren. Dies gilt auch für nach Vertragsschluss entstehende oder bekannt werdende behördliche, zollrechtliche, produktionstechnische oder logistische Mehrkosten, die bei Vertragsschluss für 7Atoms nicht vorhersehbar waren und für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Vergütungen, Provisionen, Agenturrabatte, Kickbacks, Einkaufsvorteile, Tool Rabatte, Mediaboni oder sonstige wirtschaftliche Vorteile, die 7Atoms im Verhältnis zu Drittanbieter*innen, Plattformen, Produktionspartner*innen oder Dienstleister*innen erhält, sind nicht an die Auftraggeber*innen herauszugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung etwas anderes bestimmt ist. 7Atoms ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorkasse, Meilensteinzahlungen oder eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Neukund*innen, Auslandseinsätzen, hohen Fremdkosten oder zeitkritischen Produktionen.
Kommt eine Auftraggeber*in in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. 7Atoms ist berechtigt, Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie weitere nachweisbare Verzugsschäden geltend zu machen.
7Atoms ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen, Auslieferungen, Veröffentlichungen, Übergaben, Uploads, Datentransfers und die Einräumung von Nutzungsrechten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten.
12. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Rechteumfang
Sämtliche von 7Atoms oder in ihrem Auftrag geschaffenen Werke, Konzepte, Strategien, Texte, Drehbücher, Storyboards, Redaktionspläne, Fotografien, Filme, Rohdaten, Schnittfassungen, Animationen, Grafiken, Layouts, Templates, Social Assets, Tonaufnahmen, Sprecherfassungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich und gegebenenfalls leistungsschutzrechtlich geschützt.
7Atoms räumt den Auftraggeber*innen ausschließlich die im Angebot, Vertrag oder Einzelauftrag ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte ein. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält die jeweilige Auftraggeber*in lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den konkret vereinbarten Zweck, die konkret vereinbarten Medien, den konkret vereinbarten Zeitraum und das konkret vereinbarte Gebiet.
Sind Nutzungsrechte im Einzelauftrag nicht ausdrücklich geregelt, ist der Nutzungsumfang im Zweifel eng nach dem Vertragszweck auszulegen. Eine Nutzung ist dann nur in dem Umfang gestattet, der nach Inhalt, Art und erkennbarem wirtschaftlichem Zweck des konkreten Auftrags zwingend vorausgesetzt werden durfte.
Sofern im Einzelauftrag ausdrücklich organische Social Media Nutzung auf eigenen Kanälen der Auftraggeber*innen vereinbart ist, gilt diese Nutzung als zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch ausschließlich für organische Nutzung auf den im Auftrag erkennbaren eigenen Kanälen der Auftraggeber*innen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Paid Ads, Whitelisting, Spark Ads, Dark Ads, DOOH, POS, Messen, PR, TV, Kino, Streaming, internationale Media Ausspielung, Plattformerweiterungen oder Nutzungen durch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
Die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte steht stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag. Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung unzulässig.
Eine Erweiterung der Nutzung, insbesondere hinsichtlich weiterer Plattformen, Paid Ads, Whitelisting, Spark Ads, Social Advertising, DOOH, POS, Messen, PR, TV, Kino, Streaming, internationaler Nutzung, Verlängerung der Laufzeit, Nutzung durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Handels oder Vertriebspartner*innen, Franchise Systeme, Agenturen oder sonstige Dritte, bedarf in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
13. Bearbeitung, Re Edit, Weitergabe und Fremdmaterial
Jegliche Bearbeitung, Veränderung, Umgestaltung, Neuvertonung, Re Framing, neues Color Grading, Re Edit, Kürzung, Zusammenstellung mit anderem Material oder sonstige Veränderung der von 7Atoms gelieferten Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen Zustimmung von 7Atoms, soweit eine solche Bearbeitung nicht bereits ausdrücklich vom eingeräumten Nutzungsrecht gedeckt ist.
Die Verwendung von Teilen eines Werkes in anderem Zusammenhang, für andere Produkte, Kampagnen oder in neuer Zusammenstellung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Agenturen, Produktionshäuser, Postproduktionsdienstleister*innen, Mediaagenturen, Handels oder Vertriebspartner*innen oder verbundene Unternehmen, ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder vom eingeräumten Nutzungsrecht gedeckt ist.
Soweit die Auftraggeber*innen ausdrücklich die Verwendung von Fremdmaterial verlangen, insbesondere von Memes, Trend Sounds, Plattform Musik, GIFs, Film oder TV Ausschnitten, Screenshots, fremden Social Assets, Stock Material ohne Rechteklärung oder sonstigen Inhalten Dritter, erfolgt dies ausschließlich auf Verantwortung der Auftraggeber*innen, sofern 7Atoms nicht ausdrücklich die Rechteklärung übernommen hat. Die rechtliche Zulässigkeit tragen die Auftraggeber*innen. Sie stellen 7Atoms insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
14. Archivierung, Löschung, Rohdaten und Herausgabe
7Atoms ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien, Schnittprojekte, Source Files, Kameraoriginale, Audio Originale, Grafikelemente, Chatverläufe, Planungsdateien, Exportstände, Sicherungen oder finale Dateien nach Abschluss des Projekts aufzubewahren, zu archivieren, erneut bereitzustellen oder wiederherzustellen.
Sofern nicht ausdrücklich und entgeltlich etwas anderes vereinbart wurde, endet jede etwaige freiwillige Vorhaltung von Daten mit Projektabschluss, spätestens jedoch mit Ablauf einer von 7Atoms intern gewählten Aufbewahrungsfrist. 7Atoms ist berechtigt, sämtliche projektbezogenen Produktions und Arbeitsdaten nach eigenem Ermessen zu löschen, sobald das Projekt abgeschlossen, abgerechnet oder anderweitig beendet ist.
Ein Anspruch der Auftraggeber*innen auf spätere Herausgabe von Rohdaten, offenen Projektdateien, Originalmaterial, Quellformaten, Schnittdateien, Arbeitsständen, Layer Dateien oder sonstigen Vorprodukten besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet 7Atoms ausschließlich die vertraglich vereinbarten Enddeliverables.
Eine weitergehende Speicherung, Archivierung, Datensicherung oder strukturierte Vorhaltung von Projektmaterial kann ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung erfolgen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von 7Atoms bleiben unberührt; eine darüber hinausgehende Pflicht zur Speicherung oder Vorhaltung projektbezogener Daten besteht nicht.
15. Fremdleistungen, Outsourcing und Mitwirkende
7Atoms ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Dritte einzuschalten und Leistungen ganz oder teilweise durch freie Mitarbeiter*innen, Produktionspartner*innen, technische Dienstleister*innen, Postproduktionshäuser, Creator*innen, Fotograf*innen, Videograf*innen, Cutter*innen, Strateg*innen, Designer*innen oder sonstige Erfüllungsgehilf*innen erbringen zu lassen.
Die Auswahl von Schauspieler*innen, Models, Influencer*innen, Creator*innen, Sprecher*innen, Stylist*innen, Hair and Make up Artists oder sonstigen Mitwirkenden erfolgt, soweit vertraglich vorgesehen, in Abstimmung mit den Auftraggeber*innen. Verlangen die Auftraggeber*innen bestimmte Personen oder bestimmte externe Dienstleister*innen und entstehen dadurch Mehrkosten, Verzögerungen oder besondere Risiken, sind diese gesondert zu vergüten beziehungsweise von den Auftraggeber*innen zu tragen.
16. Eigenwerbung, Referenznennung und Wettbewerbe
7Atoms ist berechtigt, den Namen und das Logo der Auftraggeber*innen sowie die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse nach ihrer tatsächlichen Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung durch die Auftraggeber*innen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Showreels, Pitches, Awards, Social Media Kanälen, Branchenverzeichnissen und Wettbewerben.
Soll eine Referenznutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen sein, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung vor Auftragserteilung. Ein solcher Ausschluss kann zu einer gesonderten Vergütung führen.
17. KI Tools und neue Rechtslagen
Soweit 7Atoms im Rahmen der Leistungserbringung nach Abstimmung mit den Auftraggeber*innen generative KI Tools oder sonstige softwaregestützte Systeme einsetzt, erfolgt dies in Kenntnis beider Parteien, dass sich die urheberrechtliche, leistungsschutzrechtliche, plattformbezogene und regulatorische Rechtslage in diesem Bereich fortlaufend entwickeln kann.
7Atoms übernimmt insoweit keine Garantie dafür, dass an KI gestützten Zwischenergebnissen oder Endergebnissen in jedem Fall ein bestimmter Schutzrechtsumfang entsteht oder dass solche Ergebnisse gegenüber sämtlichen Dritten exklusiv durchsetzbar sind. Soweit die Auftraggeber*innen den Einsatz solcher Tools wünschen oder freigeben, erfolgt dies unter Anerkennung dieser Rechtsunsicherheit.
18. Haftung
7Atoms haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber*innen regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung von 7Atoms auf leichte Fahrlässigkeit gestützt wird, ist sie der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf fünfzig Prozent des jeweiligen Nettoauftragswerts begrenzt. Bei Verzögerungsschäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des jeweiligen Nettoauftragswerts beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen, Mitarbeiter*innen, freien Mitarbeiter*innen, Erfüllungsgehilf*innen und sonstigen eingesetzten Dritten von 7Atoms.
7Atoms haftet insbesondere nicht für Betriebsstörungen bei den Auftraggeber*innen oder bei Dritten, für Produktionsausfälle aufgrund von durch die Auftraggeber*innen vorgegebenen Motiven, Orten, Produkten oder Abläufen, für den Ausfall von Plattformen oder Accounts, für Reichweiten oder Performanceeinbrüche, für Datenverluste nach Projektabschluss, für die Löschung nicht archivierter Daten oder für Rechtsverletzungen, die auf von den Auftraggeber*innen stammende Inhalte, Weisungen oder Freigaben zurückzuführen sind.
19. Rücktritt, Kündigung, Verschiebung und Ausfallhonorare
Wird ein bestätigter Auftrag durch die Auftraggeber*innen storniert, gekündigt, verschoben oder nicht durchgeführt, ist 7Atoms berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, alle bereits ausgelösten Fremdkosten und ein angemessenes Ausfallhonorar zu berechnen.
Sofern nicht im Einzelvertrag eine speziellere Regelung getroffen wurde, gilt folgende Staffelung. Ab Vertragsschluss bis acht Wochen vor dem ersten Produktionstermin sind dreißig Prozent der vereinbarten Nettoauftragssumme als Ausfallhonorar geschuldet. Ab acht Wochen bis zwei Wochen vor dem ersten Produktionstermin sind fünfzig Prozent geschuldet. Ab vierzehn Tagen vor dem ersten Produktionstermin oder bei Absage am Produktionstag sind neunzig Prozent geschuldet. Bereits angefallene Fremd und Drittleistungen sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten. Maßgeblich ist insoweit der bei 7Atoms aufgrund der konkreten Projektplanung tatsächlich entstehende oder bereits entstandene Aufwand; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt 7Atoms vorbehalten.
Terminverschiebungen stehen einer Stornierung gleich, soweit hierdurch Mehraufwände, Umbuchungen, Verfügbarkeitsverluste oder zusätzliche Fremdkosten entstehen. 7Atoms wird sich in solchen Fällen um eine wirtschaftlich angemessene Lösung bemühen, schuldet aber keine kostenneutrale Umbuchung.
20. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von 7Atoms nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Krankheit, Unfall, Naturereignisse, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Einreise und Ausreisehindernisse, Streiks, Ausfälle von Strom, Internet, Servern, Cloud Diensten oder Plattformen, Ausfall von Mitwirkenden oder Verkehrsbehinderungen, befreien 7Atoms für die Dauer und den Umfang der Störung von der Leistungspflicht.
In diesen Fällen verlängern sich Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche der Auftraggeber*innen sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
21. Datenschutz und Vertraulichkeit
7Atoms verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz Grundverordnung und der ergänzend anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung, Dokumentation und Rechtsverteidigung erforderlich ist.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von 7Atoms.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die AGB Kontrolle richtet sich dabei insbesondere nach den allgemeinen Vorschriften über AGB und deren Inhaltskontrolle.
Die Ausübung oder Nichtausübung einzelner Rechte durch 7Atoms stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar.
